Kosten der Psychotherapie

Private Krankenversicherung sowie Beihilfen

Sowohl private Krankenversicherungen als auch Beihilfestellen tragen im Regelfall die Kosten einer Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragstellung für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen. Das Ausmaß der bewilligten Leistungen und auch die Anzahl der Therapiestunden hängt hierbei von Ihrem individuellen Vertrag ab. Um hier Klarheit zu haben, setzen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung.

Beihilfeberechtigte finden HIER die Kontaktdaten der zuständigen Stellen.

Diese informieren Sie dann über alle notwendigen Schritte zur Beantragung einer Kostenübernahme. In welchem Umfang die Kosten übernommen werden (ob in voller Höhe, oder nur teilweise), hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Für die Sitzungen stelle ich Ihnen eine Rechnung aus, die Sie selbst begleichen und anschließend bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle zur Abrechnung einreichen können. Die Kosten für 50 Minuten Tiefenpsychologische Therapie betragen laut Gebührenordnung für Psychotherapeuten 100,55 Euro (2,5-facher Satz). In der Regel wird der volle Satz erstattet. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie die Differenz selbst tragen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Diese Privatpraxis ist nicht berechtigt, Leistungen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen. Dennoch sind die gesetzlichen Krankenversicherungen gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Kosten für eine Therapie in einer Privatpraxis zu erstatten.

Rechtsgrundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch 5 §13 Abs.3:

“Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Die Kosten für selbstbeschaffte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach dem Neunten Buch werden nach § 18 des Neunten Buches erstattet. Die Kosten für selbstbeschaffte Leistungen, die durch einen Psychotherapeuten erbracht werden, sind erstattungsfähig, sofern dieser die Voraussetzungen des § 95c erfüllt.“

Mehr über den Antrag auf Kostenerstattung erfahren Sie hier.

Selbstzahlende

Für Selbstzahlende werden Vereinbarungen im Rahmen eines Behandlungsvertrages getroffen. Es liegt im Wesen dieser Abrechnung, dass wir hier besonders viel Flexibilität haben, was Dauer der Therapie und Frequenz der Sitzungen anbelangt. Grundlage der Abrechnung ist auch hier die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für eine 50-minütige Sitzung (GOP Nr. 861, 2,5-facher Steigerungssatz) betragen 100,55 €. Gemäß § 4 Nr.14 UStG. sind psychotherapeutische Leistungen umsatzsteuerbefreit.

Berufsgenossenschaften

Die meisten Berufsgenossenschaften erstatten die Kosten, wenn im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Gegebenheiten psychotherapeutischer Behandlungsbedarf besteht – zum Beispiel als Folge eines traumatischen Ereignisses. Bitte setzen Sie sich in so einem Fall mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung und lassen Sie sich die notwendigen Antragsformulare, damit die Kostenübernahme für die Psychotherapie sichergestellt werden kann.

Bundespolizei

Seit Mai 2018 sind Bundespolizisten nicht mehr darauf angewiesen, einen freien Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung zu finden. Sie können sich jetzt für die Behandlung unmittelbar an eine Privatpraxis wenden. Dazu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen.

Bundeswehr

Seit 16.09.2013 können sich Soldatinnen und Soldaten von Psychotherapeuten, die nicht zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen sind, behandeln lassen. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Versorgung von Bundeswehrsoldat*innen im Rahmen des sogenannten Primärarztmodells erfolgt. Bevor sich ein Soldat an einen Facharzt – gleich welcher Fachrichtung – oder einen Psychotherapeuten wenden kann, ist immer eine Überweisung durch seinen „Truppenarzt“ erforderlich. Mehr erfahren Sie HIER

Ausfallhonorar

Vereinbaren Sie mit mir einen Sitzungstermin, so gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein. Nehmen Sie den vereinbarten Termin nicht wahr oder erfolgt Ihre Absage weniger als 24 Stunden vor Sitzungsbeginn, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 € berechnet.

KERSTIN HESSE
Approbierte Psychologische Psychotherapeutin
Königsbrücker Str. 62
info@psychotherapie-k-hesse.de

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