Antrag auf Kostenübernahme für eine Psychotherapie

Um als Kassenpatient eine Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis in Dresden Neustadt zu erreichen, müssen Sie ein recht umfangreiches Antragsverfahren durchlaufen. Da es hier kein einheitliches Verfahren gibt, ist es am besten, Sie erfragen den Ablauf bei Ihrer Krankenkasse.

1. Psychotherapeutische Sprechstunde & Dokumentation

Zuerst müssen Sie eine Psychotherapeutische Sprechstunde bei einem Kassentherapeuten besuchen und sich von diesem im sogenannten PTV11-Formular bestätigen lassen, dass eine Psychotherapie notwendig ist. Hinzu kommt, dass Sie für die Krankenkasse dokumentieren müssen, dass Sie bei mindestens 5 Kassentherapeuten vergeblich versucht haben, in den folgenden drei Monaten einen Therapieplatz zu erhalten.

In diesem Zusammenhang verweisen die meisten Krankenkassen ihre Patienten auch auf die Terminservicestellen (TSS) – allgemein bekannt unter Ihrer Telefonnummer 116117. In vielen Fällen machen es Krankenkassen bei der Bewilligung eine Antrags auf Kostenerstattung zur Bedingung, dass Ihnen auch hier mehrfach nicht unter zumutbaren Bedingungen mit einem angemessenen Therapieplatz geholfen werden konnte.

Den Abschluss der „Vorbereitungen“ bildet eine Bestätigung Ihres Hausarztes, dass auch aus seiner Sicht eine Psychotherapie notwendig und dringend ist.

2. Antragstellung bei Ihrer Krankenversicherung

Nun stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, wobei zuerst einmal die Probatorischen Sitzungen beantragt werden. Einen Antragsvordruck finden Sie hier (Link folgt in Kürze)

3. Beginn der Psychotherapie in meiner Praxis in Dresden-Neustadt

Hat die Krankenkasse die Übernahme der sogenannten Probatorik bewilligt, beginnen wir mit vier probatorischen Sitzungen, die vor dem Beginn einer Psychotherapie liegen. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und werden, neben dem genaueren Umreißen der grundlegenden Therapieziele, vor allem zum Aufbau einer Vertrauensbasis zwischen mir und dem Patienten genutzt. Im Zuge dessen werde ich auch einen „Bericht an den Gutachter“ verfassen, den die Krankenversicherung einfordert, und der Voraussetzung für die Bewilligung der eigentlichen Therapie ist.

Ist die Therapie schließlich bewilligt, können wir starten. Bitte beachten Sie, dass Sie für alle Leistungen in Vorkasse gehen müssen und Ihnen diese dann von der Krankenversicherung im Zuge der Kostenerstattung überwiesen werden.

 

KERSTIN HESSE
Approbierte Psychologische Psychotherapeutin
Königsbrücker Str. 62
info@psychotherapie-k-hesse.de